Am 10. Juni 2022 wurde das Eidgenössiche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu eröffnen. Die Vorlage ist nun bei den Kantonen, den politischen Parteien, gesamtschweizerischen Dachverbänden sowie interessierte Organisationen. Die Vernehmlassungsfrist endet am Mittwoch, 21. September 2022.