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Kurzarbeitsentschädigung

KAE nach COVID-19

Fachbeitrag
Arbeitslosenversicherung

Ein alter Zopf?

Eine Ausnahmesituation wie die Covid-19-Pandemie kann zur Anerkennung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung führen. Wird die betreffende Begründung jedoch ohne Rücksicht auf die Entwicklung unbedacht immer wieder repetiert, verfängt sie plötzlich nicht mehr.
Markus Hugentobler
iusNet AR-SVR 18.11.2024

Arbeitszeitbelege für Kurzarbeitsentschädigung

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung

8C_306/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Eine AG handelt mit Neu- und Occasionswagen und betreibt eine Autowerkstätte für Service und Reparaturarbeiten. Sie bezog für ihre Mitarbeitenden während der Covid-19-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung. Nach einer Arbeitgeberkontrolle vom 24. März 2021 forderte das SECO unrechtmässig bezogene Versicherungsleistungen zurück.
iusNet AR-SVR 02.04.2024

Renovationsarbeiten während der Pandemie

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Die Betreiberin eines Hotels und Restaurants nutzte die Zeit der behördlichen Schliessung ihres Betriebes während der Covid-19-Pandemie für Renovationsarbeiten. Trotzdem wollte sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Ihre Begründung, sie hätte sich wegen der Schliessung zur Renovation entschieden und diese Zeit entsprechend nutzen wollen, wurde nicht anerkannt.
iusNet AR-SVR 20.09.2023

Bestimmbarkeit des Arbeitsausfalls für Kurzarbeitsentschädigung

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Der Strassenverkäuferinnen und -verkäufer beschäftigende Verein A. reichte am 19. März 2020 eine Voranmeldung von Kurzarbeit ein. Er begründete diese im Wesentlichen mit Einschränkungen in seinen Tätigkeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie bzw. der vom Bundesrat infolge der Pandemie verordneten Massnahmen. Die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung verneinte einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für die Strassenverkäuferinnen und -verkäufer, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stünden.
iusNet AR-SVR 14.09.2023

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Arbeitslosenversicherung
Arbeitsschutzrecht
Am 10. Juni 2022 wurde das Eidgenössiche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Mittwoch, 21. September 2022.
iusNet AR-SVR 18.07.2022

Ferien- und Feiertagsanteil auch im summarischen Verfahren in die KAE einzuberechnen

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn sind wegen der Rechtsgleichheit Ferien- und Feiertagsanteile miteinzuberechnen.
iusNet AR-SVR 31.01.2022

Arbeitgeberkündigung nach Kurzarbeit

Éclairages
Arbeitslosenversicherung

Eine zeitgemässe Einordnung

Die arbeitsrechtliche Ansicht, dass der Arbeitgeber den Lohn rückwirkend von 80% auf 100% aufzahlen muss, wenn er den Arbeitnehmenden nach der Kurzarbeit entlässt, gefährdet das sozialversicherungsrechtliche Institut der Kurzarbeitsentschädigung. Auch ohne Aufzahlung bei einer anschliessenden Entlassung liegt die Kurzarbeit im Interesse der Mitarbeitenden, denn die Arbeitnehmenden gingen vorübergehend des Alterssparens verlustig, wenn der Arbeitgeber mit Blick auf die Risikokalkulation diese «sicherheitshalber» entliesse anstatt auf den Versuch des Erhalts der Arbeitsplätze zu setzen.
Markus Hugentobler
iusNet AR-SVR 19.11.2021

Coronavirus: Summarisches Abrechnungsverfahren bei Kurzarbeit verlängert

Législation
Arbeitslosenversicherung
Am 1. Oktober 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) zu verlängern. Diese Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft.
iusNet AR-SVR 19.10.2021

Keine Kurzarbeitsentschädigung für längstens 90 Tage tätige Sexarbeiter*innen

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf, der den Anspruch von Sexarbeiter*innen, die längstens 90 Tage in der Schweiz tätig sind, grundsätzlich bejahte.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

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