KAE nach COVID-19
KAE nach COVID-19
KAE nach COVID-19
Gerade wenn es möglich ist, eine ausserordentliche Situation wie die Corona-Pandemie zur Begründung von Kurzarbeitsentschädigung heranzuziehen, ist zu beachten, dass sich die Umstände nach einer gewissen Zeit ändern. Die betreffenden Entschädigungsanträge müssen an die neue Situation angepasst und individuell konkretisiert werden. Verwendet ein beauftragtes Unternehmensberatungsinstitut pauschale Begründungen nach altem Schema, ist es für die von einem ablehnenden Entscheid betroffenen Unternehmen umso ärgerlicher, auch noch eine Rechnung für nicht (mehr) zielführendes Vorgehen bezahlen zu müssen.
Der FallEin Lohnfertigungsunternehmen der metallverarbeitenden Branche hatte sich auf die mechanische Bearbeitung von Rohlingen spezialisiert und verschiedene Branchen bedient. Zusätzlich fertige das Unternehmen auch Kleinbaugruppen für die Labor- und Analytikbranche nach individuellen Kundenwünschen. Nach der Corona-Pandemie erhöhten sich die Lagerbestände der Kunden massiv, weil diese im aktuellen Marktumfeld nur schwer Absatz fanden. Dies hatte Auswirkungen auf die Produktionskapazitäten, die Auslastung der Mitarbeitenden und letztlich die finanzielle Stabilität des...
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