iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Fristlose Kündigung Wegen Aktiven Abwerbens Für die Konkurrenz

Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz

Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz

Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und stellte fest, dass das Locken mit besseren Konditionen beim anderen Arbeitgeber und die Aussage, dass die Filiale, in der sie arbeiteten, bald schliessen würde, ein Klima der Anspannung und des Unbehagens schuf, weshalb ein schwerwiegender Verstoss gegen die Treuepflicht zu bejahen sei und deshalb die fristlose Entlassung gerechtfertigt war.

iusNet AR-SVR 15.08.2024

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.