Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz
Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz
Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und stellte fest, dass das Locken mit besseren Konditionen beim anderen Arbeitgeber und die Aussage, dass die Filiale, in der sie arbeiteten, bald schliessen würde, ein Klima der Anspannung und des Unbehagens schuf, weshalb ein schwerwiegender Verstoss gegen die Treuepflicht zu bejahen sei und deshalb die fristlose Entlassung gerechtfertigt war.
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