Kein Schadenersatz durch den Arbeitnehmer
Kein Schadenersatz durch den Arbeitnehmer
Kein Schadenersatz durch den Arbeitnehmer
Nach einem Streit, dessen Hintergründe unklar sind, kam es zur Umstrukturierung der Führungsetage einer AG. Die abgewählten Verwaltungsräte stellten sich auf den Standpunkt, dass der neue Verwaltungsrat die Kontrolle über die Firma unrechtmässig erlangt hatte, klagten und traten weiterhin als Organe der Firma in Erscheinung, woraufhin ein Streit um die Zeichnungsberechtigungen und Berechtigung zur Freigabe von Zahlungen entbrannte. Der Finance Manager hatte genug davon und kündigte zunächst ordentlich sein Arbeitsverhältnis.
Kurze Zeit später löste er das Arbeitsverhältnis "aus wichtigem Grund im Sinne von Art. 337 Abs. 1 OR" fristlos auf. Er hielt fest, ihm sei wegen der Vorkommnisse in den vergangenen Wochen, insbesondere aufgrund des Drucks auf seine Person, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar. Die Arbeitgeberin stellte sich auf den Standpunkt, die fristlose Kündigung sei ohne wichtigen Grund erfolgt. Der Arbeitnehmer hafte daher gemäss Art. 337d Abs. 1 OR für den Schaden, der ihr entstanden sei, weil er die Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund verlassen habe. Die Arbeitgeberin behauptete, dass sie eine...
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