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Anstellung von Assistenzpersonen nur bei natürlichen Personen

Anstellung von Assistenzpersonen nur bei natürlichen Personen

Éclairages
Invalidenversicherung

Der Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung wurde mit der 6. IV-Revision (Revision 6a) im Jahr 2012 eingeführt. Er ermöglicht Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. In erster Linie sollen mit dem Assistenzbeitrag die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit die betroffenen Personen zu Hause leben können. Zwei Punkte werden in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen für den Assistenzbeitrag immer wieder kritisiert: Der Ausschluss direkter Familienangehöriger als Assistenzpersonen und das Arbeitgebermodell. Zu Letzterem urteilte das Bundesgericht in einem zur Publikation vorgesehenem Entscheid.

Ausschluss direkter Familienangehöriger

Ein Assistenzbeitrag wird gewährt für Hilfeleistungen, die von der versicherten Person benötigt und regelmässig von einer natürlichen Person (sog. Assistenzperson) erbracht werden, die von der versicherten Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung im Rahmen eines Arbeitsvertrages (Arbeitgebermodell) angestellt wird und weder mit der versicherten Person verheiratet ist, mit ihr in eingetragener Partnerschaft lebt oder eine faktische Lebensgemeinschaft führt noch in gerader Linie mit ihr verwandt ist (Art. 42quinquies IVG). In der Botschaft wird der Ausschluss von direkten Familienangehörigen als Assistenzpersonen wie folgt begründet (BBl 2010 1817, 1867): « (…) der Ausschluss von direkten Familienangehörigen ergibt sich aus dem Umstand, dass eine finanzielle Abgeltung von Familienarbeit eine übergeordnete gesellschaftspolitische Frage mit hohen Kostenfolgen ist, die nicht isoliert im Rahmen dieser Vorlage behandelt werden soll. Familienarbeit, welche mehrheitlich durch Frauen erbracht wird, wird heute mittels Betreuungsgutschriften der AHV...

iusNet AR-SVR 24.05.2024

 

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