Die Beschwerdeführerin hatte Anspruch auf einen Assistenzbeitrag der IV. Nach vorgängiger Mitteilung entschied die IV-Stelle, dass für Assistenzpersonen, die bei der von den Eltern der Beschwerdeführerin gegründeten GmbH und nicht bei einer natürlichen Person angestellt seien, künftig keine Stunden mehr im Rahmen des Assistenzbeitrags vergütet würden.