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Die "Uber B.V." betreibt ein Transportunternehmern nach Genfer Recht

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Die "Uber B.V." betreibt ein Transportunternehmern nach Genfer Recht

Insbesondere weil Uber-Fahrer:innen Arbeitnehmer:innen sind, betreibt die "Uber B.V." ein Transportunternehmern nach Genfer Recht, weshalb sie die gesetzlichen Pflichten zu beachten hat, insbesondere diejenigen zum sozialen Schutz der Fahrer:innen und zur Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen.
iusNet AR-SVR 07.06.2022

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