Am 4. November 2020 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Änderung vom 19. Juni 2020) zu eröffnen. Das Vernehmlassungsverfahren endet am Freitag, 19. Februar 2021.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 28. Oktober 2020 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur "Verordnung über Überbrückungsleistungen älterer Arbeitslosen (ÜLV)" eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren endet am 11. Februar 2021.