Chemie und Jobsharing - Kündigung während Probezeit rechtmässig
Chemie und Jobsharing - Kündigung während Probezeit rechtmässig
Chemie und Jobsharing - Kündigung während Probezeit rechtmässig
A. arbeitete bei der Kreisschulbehörde B. als Primarlehrerin im Jobsharing. A. wurde während der Probezeit gekündigt mit der Begründung, dass die Zusammenarbiet mit ihrem Stellenpartner nicht tragfähig war (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erwog, dass - wie die Vorinstanz nicht offensichtlich unrichtig festgestellt habe - nicht das Pochen auf der Vereinbarung (wonach A. jeweils donnerstags und freitags für die Schule nicht verfügbar zu sein hatte) tatsächliches Kündigungsmotiv gewesen sei, weshalb die Rüge einer missbräuchlichen Kündigung fehl gehe. Es brauche zudem für die Zulässigkeit der Kündigung nicht geprüft zu werden, ob resp. inwiefern A. ein Verschulden an den erstellten Unstimmigkeiten getroffen habe (E. 5).
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