Die rechtliche Beurteilung einer Kündigung einer arbeitnehmenden Person, die sich nach einer nicht gewährten Lohnerhöhung immer illoyaler verhielt, hielt vor Bundesgericht stand.
A. verhielt sich gegenüber der Pflegefachkraft D., seiner Ex-Freundin, und weiteren Arbeitskolleginnen sexuell belästigend und unangemessen, waren sachliche Gründe für die Beendigung des Dienstverhältnisses.
Ein Staatsangestellter aus dem oberen Management der Kantonsverwaltung Genf wehrte sich erfolglos gegen seine Kündigung, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden war, u.a. wegen Wucher und Verstosses gegen das über Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005.
Das Bundesgericht schützte die rechtliche Würdigung der Vorinstanz, wonach die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufgrund fehlender Tragfähigkeit der Zusammenarbeit rechtmässig war.
Rechtsanwältin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura, LL.M., setzt sich im Zusammenhang mit dem Urteil BVGer A-536/2019 mit der Beweiskraft von ärztlichen Zeugnissen im Arbeitsverhältnis auseinander.