iusNet AR-SVR 1/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Die Anstellungsverhältnisse von Schulleitenden und Lehrpersonen der Volksschule werfen verschiedene Fragen auf. RAin Vania Dobreva gibt in ihrem Fachbeitrag Einblicke und Auskunft über die Rechtsgrundlagen, die Zuständigkeiten, die Anstellungsvoraussetzungen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Probezeit und das Arbeitspensum von Lehrpersonen im Kanton Zürich. Zur Ermittlung des IV-Grads wird das vor der Invalidität erzielte Einkommen mit demjenigen verglichen, das mit der Invalidität noch erzielbar ist. Regelmässig stützt sich die IV dabei auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung und damit auf Einkommen gesunder Personen, die gesundheitlich beeinträchtigte Personen gar nicht erwirtschaften können. Am 1. Januar 2024 ist der neue Art. 26bis Abs. 3 IVV in Erfüllung der Motion SGK-N 22.3377 in Kraft getreten. Bei der Bestimmung des Einkommens mit Invalidität nach statistischen Werten wird neu pauschal 10% abgezogen, um diesem Umstand gerecht zu werden. Dies sei zu wenig – wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Lic. iur. Alain Blum und RA Christian Jungen ordnen in ihrem Fachbeitrag den Pauschalabzug kritisch ein und gehen der Frage nach, ob der Bundesrat den leidensbedingten Abzug faktisch abschaffen darf und ob das BSV ältere Versicherte sowie Unfallversicherte damit diskriminiert. Ein entlassener Bank-CEO musste seine bereits ausbezahlte Entschädigung für nicht bezogene Ferien zurückerstatten. Die Entlassung einer Lehrerin, die auf Social Media zweifelhafte Inhalte verbreitete, war rechtens. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Zürich, der in einen Skandal verwickelt war, wurde zu Recht nicht zum Institutsleiter befördert und hatte auch keinen Entschädigungsanspruch. Die fristlose Kündigung eines Pflegehelfers war rechtens, weil er sich aggressiv verhielt und Drohungen gegen Vorgesetzte und Arbeitskolleginnen und -kollegen aussprach. Zur Publikation vorgesehen ist ein Urteil aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge: Das Bundesgericht befasst sich mit der Rückforderung von Invaliditätsleistungen aufgrund eines zu hohen Grenzwertes im Rahmen der Überentschädigungsberechnung. In der Rubrik Gesetzgebung wurde die Angleichung der Leistungen der Erwerbsausfallentschädigungen (EO) in die Vernehmlassung geschickt. Ebenso wurde das Vernehmlassungsverfahren für verschiedene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eröffnet. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre! Martina Filippo |