Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)
Am 9. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Namen des Bundesrats die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
MWST-Abrechnungen und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Plattform "Easy-Gov.swiss" (Online-Schalter für Unternehmen) ausgebaut und die Möglichkeit hinzugefügt, Gesuche für Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige (Pilotprojekt mit dem Kanton Thurgau) über diese einzureichen.
Am 9. Dezember 2022 entschied der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und die Mindestlöhne zu erhöhen.
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) eröffnete im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung. Die Vernehmlassung endet am Mittwoch, 15. Februar 2023.
Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) eröffnete im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung. Die Vernehmlassung endet am Donnerstag, 2. März 2023.
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)
In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442, verabschiedete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates am 24. Oktober 2022 einen Vorentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes (ArG). Die Vernehmlassung endet am Freitag, 3. März 2023.
An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) und der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV) genehmigt.
Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
Das Bundesamt für Sozialversicherungen verzichtet in diesem Jahr auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes für die berufliche Vorsorge. Somit bleibt dieser im Jahr 2023 bei 1%.