Am 18. Oktober wurde das Vernehmlassungsverfahren betreffend Änderung der KVV und KLV eröffnet. Die Änderung betrifft Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen. Weiter sind Änderungen betreffend unterjährigem Wechsel, Meldepflicht des Versicherers des Ausgleichbetrags und Rechnungsstellung bei Analysen vorgesehen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 1. Februar 2024.