Anpassung im Bundespersonalrecht
Anpassung im Bundespersonalrecht
Législation
Anpassung im Bundespersonalrecht
An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 genehmigte der Bundesrat eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) und der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV). Diese Revision beinhaltet unter anderem folgende Anpassungen und Präzisierungen:
- Mobiles Arbeiten im Ausland: für die Bundesverwaltung sowie auch für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bestehen beim mobilen Arbeiten im Ausland grosse Unsicherheiten bzgl. der Rechtmässigkeit, den Sozialversicherungen und den Steuern. Aufgrund dieser Unsicherheiten, soll das mobile Arbeiten daher nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Von dieser Regelung ausgenommen sind Grenzgänger und Grenzgängerinnen.
- Rückzahlung von Abgangsentschädigungen: bisher mussten Bundesverwaltungsangestellte ihre Abgangsentschädigung nur zurückzahlen, wenn sie wieder von der Bundesverwaltung beschäftigt wurden. Um Umgehungsmöglichkeiten auszuschliessen, gilt diese Regelung neu auch für Personen die im Auftragsverhältnis mit der Bundesverwaltung stehen.
- Erhöhung des Beschäftigungsgrades nach einer Elternschaft ...
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