Zulässigkeit der Beschäftigung mittels Personalverleih bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt
Zulässigkeit der Beschäftigung mittels Personalverleih bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt
Zulässigkeit der Beschäftigung mittels Personalverleih bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt
Die Beschwerdeführerin war knapp zwei Jahre über einen Verleihvertrag für eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt (Lehrmittelverlag Zürich, LMVZ) als temporäre Mitarbeiterin tätig. Nachdem die Personalberatung den Einsatz- und Rahmensarbeitsvertrag auflöste, machte sie gestützt auf das kantonale Personalrecht mehrere Ansprüche geltend, die zuletzt vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen wurden.
Die Vorinstanz stellte fest, dass zwischen der Beschwerdeführerin und dem LMVZ kein öffentlich-rechtliches Arbeitsvertrag bestanden habe, weshalb sie sich zur Begründung ihrer Forderungen nicht auf die Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes stützen könne. Obwohl der Verfassungs- und Gesetzgeber zur Frage schweige, ob es einer öffentlich-rechtlichen Anstalt gestattet sei, über einen privaten Personalverleiher externe Arbeitskräfte zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu rekrutieren und in ihrer Arbeitsorganisation einzusetzen, müsse es den Verwaltungsbehörden im Einzelfall möglich sein, Verleihverträge nach Art. 22 AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz, SR 823.11) einzugehen, wenn damit nicht das kantonale Personalrecht umgangen oder das Entstehen von...
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