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Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden

Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden

Nachdem eine Administrativuntersuchung zutage förderte, dass A. ihres Amtes als Pfarrerin unfähig respektive unwürdig ist, berief der Kichrat sie ab, was nicht willkürlich war.

iusNet AR-SVR 08.03.2022

 

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