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Telefonnotiz ist nicht vertrauensbegründend

Telefonnotiz ist nicht vertrauensbegründend

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Telefonnotiz ist nicht vertrauensbegründend

X. arbeitete für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten. Am 7. Mai 2018 versandte X. um 11.54 Uhr eine E-Mail an einen konkreten Sachbearbeiter der HR-Abteilung der führ ihn zuständigen Direktion für Ressourcen und führte darauffolgend ein Telefonat mit diesem über seine vorzeitige Pensionierung und einer damit verbundenen Übergangsrente. Über den Gesprächsinhalt erstellte er um
14.24 Uhr eine Notiz in Form einer E-Mail an sich selbst. Am 3. Juni 2019 teilte ihm die Pensionskasse bezugnehmend auf ein gemeinsames Telefongespräch vom 27. Mai 2019 schriftlich mit, dass der vom Arbeitgeber finanzierte Anteil der Überbrückungsrente aufgrund einer missverstandenen Auskunft des Arbeitgebers falsch berechnet worden sei, und forderte CHF 14'409.20 von ihm nach. X. forderte diesen Betrag in der Folge von der Direktion für Ressourcen ein, die seinen auf Vertrauensschutz basierenden Anspruch verneinte (Sachverhalt).

Das Bundesverwaltungsgericht erblickte im Telefongespräch vom 7. Mai 2018 – ungeachtet des teilweise umstrittenen Inhalts – bzw. der darauf beruhenden Telefonnotiz keine vorbehaltlose Auskunft der Direktion für Ressourcen und kam...

iusNet AR-SVR 13.09.2021

 

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