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Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

A. war im Justizvollzug angestellt und machte eine Entschädigung für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend (Sachverhalt).

A. erhielt pauschal 15% Zuschlag für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und hatte Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst. Dass ihm deshalb ein Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit verweigert wurde, verletzte weder das rechtliche Gehör noch war es willkürlich oder eine unrechtmässige Ungleichbehandlung (E. 4-7).

iusNet AR-SVR 07.06.2022

 

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