Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge
Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge
A. war im Justizvollzug angestellt und machte eine Entschädigung für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend (Sachverhalt).
A. erhielt pauschal 15% Zuschlag für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und hatte Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst. Dass ihm deshalb ein Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit verweigert wurde, verletzte weder das rechtliche Gehör noch war es willkürlich oder eine unrechtmässige Ungleichbehandlung (E. 4-7).
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