iusNet

Sonn- und Feiertagszuschläge

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Ein Angestellter im Justizvollzug, der pauschal 15% Zuschlag erhält für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst hat, kann keinen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend machen.
iusNet AR-SVR 07.06.2022