Bluttest nicht mit hydroalkoholischem Gel verunreinigt
Bluttest nicht mit hydroalkoholischem Gel verunreinigt
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Bluttest nicht mit hydroalkoholischem Gel verunreinigt
Der alkoholkranke A. mit einer Vorgeschichte an entsprechenden arbeitsrechtlichen Massnahmen, der als Berufschauffeur arbeitete, wurde wegen Indizien einem unangekündigten Bluttest unterzogen. Die Blutwerte deuteten auf einen übermässigen Alkoholkonsum hin, weshalb er für untauglich erklärt und ihm gekündigt wurde (Sachverhalt).
A. machte geltend, dass er die Probe mit einem wegen der COVID-19-Pandemie benutzten hydroalkoholischen Gel verunreinigt habe, was die Blutwerte erkläre. Das überzeugte das Bundesgericht nicht. Die Beschwerde von A. wurde abgewiesen (E. 5).
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