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Tauglichkeit

Bahnangestellter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben muss wahrheitsgetreue Angaben bezüglich seiner psychischen Gesundheit machen (A-4718/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. März 2018 die Beschwerde eines Mitarbeiters der SBB abgelehnt. Mehrere Tatsachen sprachen für die Rechtmässigkeit der Kündigung, insbesondere hat der Beschwerdeführer falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht.
iusNet AR-SVR 07.05.2018