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Tauglichkeit

Bahnangestellter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben muss wahrheitsgetreue Angaben bezüglich seiner psychischen Gesundheit machen (A-4718/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Unwahre Angaben zur medizinischen Tauglichkeit auf einem Gesundheitsformular, das als Eignungstest zur Besetzung einer Arbeitsstelle beigebracht wurde, rechtfertigen eine Kündigung in einer sicherheitsrelevanten Position bei den Bundesbahnen SBB.
iusNet AR-SVR 07.05.2018