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Tagung zum Versicherungsrecht

Tagung zum Versicherungsrecht

Das teilrevidierte VVG tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Wiewohl die Revision unter der Flagge des Konsumentenschutzes segelt, bringt sie ganz entscheidende Neuerungen gerade für professionelle Versicherungsnehmer («corporate risks») mit sich. Die Tagung wird daher diesen Risiken erstmalig besondere Beachtung schenken. Neben neuen Fragestellungen, die sich aus der Teilrevision des VVG ergeben, werden auch aktuelle Produktentwicklungen im Bereich der Cyber Risks behandelt und internationale Entwicklungen im Bereich der Konzernhaftung auf ihre Bedeutung für schweizerische Unternehmen und deren Haftpflichtversicherer hin analysiert.
Der Nachmittag wird der Revision des Vermittlerrechts durch die anstehende Teilrevision des VAG gewidmet sein. Manche Neuerungen im Revisionsentwurf stellen faktisch nur eine Kodifikation bereits gelebten Vermittlerrechts dar, andere aber beschreiten aufsichtsrechtliches Neuland. Die Referierenden werden aufzeigen, wo neue Anforderungen gestellt werden und wie diesen am besten entsprochen werden kann.

Tagung zum Versicherungsrecht

Veranstaltungen
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Tagung zum Versicherungsrecht

Das teilrevidierte VVG tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Wiewohl die Revision unter der Flagge des Konsumentenschutzes segelt, bringt sie ganz entscheidende Neuerungen gerade für professionelle Versicherungsnehmer («corporate risks») mit sich. Die Tagung wird daher diesen Risiken erstmalig besondere Beachtung schenken. Neben neuen Fragestellungen, die sich aus der Teilrevision des VVG ergeben, werden auch aktuelle Produktentwicklungen im Bereich der Cyber Risks behandelt und internationale Entwicklungen im Bereich der Konzernhaftung auf ihre Bedeutung für schweizerische Unternehmen und deren Haftpflichtversicherer hin analysiert.
Der Nachmittag wird der Revision des Vermittlerrechts durch die anstehende Teilrevision des VAG gewidmet sein. Manche Neuerungen im Revisionsentwurf stellen faktisch nur eine Kodifikation bereits gelebten Vermittlerrechts dar, andere aber beschreiten aufsichtsrechtliches Neuland. Die Referierenden werden aufzeigen, wo neue Anforderungen gestellt werden und wie diesen am besten entsprochen werden kann.