Ergänzungsleistungen? Vermögensverzicht
Im Rahmen der Ergänzungsleistungen werden auch Vermögenswerte angerechnet, auf die verzichtet worden ist. Dadurch fallen die Ergänzungsleistungen nicht existenzsichernd aus. Was müssen die betroffenen Personen oder ihre beratenden und betreuenden Personen wissen?
- Grundzüge und rechtliche Grundlagen
- Veräusserungen ohne Rechtspflicht und ohne gleichwertige Gegenleistung
- Unbelegte Vermögensveräusserungen
- Übermässiger Vermögensverbrauch
- Häufige Praxisprobleme und geltende Rechtsprechung
- Fallbeispiele
Zielgruppe
Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialhilfe- und KES-Behörden