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BVG INTENSIVSEMINAR

BVG INTENSIVSEMINAR

Referenten: Dr. iur Hans-Ulrich Stauffer und Dr. iur Markus Moser

Was steckt hinter dieser Umschreibung?

Viele Fragen der beruflichen Vorsorge ergeben sich aus der Positionierung des BVG im Netz der sozialen Sicherheit, so beispielsweise aufgrund der Abhängigkeit zur Invalidenversicherung oder in der Frage der Überentschädigung. Andere Fragen beruhen darauf, dass nur das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dem Sozialversicherungsrecht angehört, währenddem in der weitergehenden Vorsorge Privatrecht zur Anwendung kommt. Eine zusätzliche Komplikation ergibt sich durch den Ausschluss der beruflichen Vorsorge vom ATSG.

Im vorliegenden Intensivseminar werden neue Fallkonstellationen aus der Gerichts- und Verwaltungspraxis der letzten zwei Jahre zur Sprache kommen.

Schwerpunkte des Programms:
- Die Bedeutung der «Bindungswirkung» von Art. 23 BVG
- Die Frage der zuständigen Vorsorgeeinrichtung zur Leistungserbringung
- Der für die Vorsorgeeinrichtung relevante IV-Grad bei Teilinvalidität und Teilzeitpensum
- Die Überentschädigungsberechnung und -kürzung
- Das Zusammenspiel zwischen Obligatorium und weitergehender Vorsorge
- Die Hinterlassenenleistungen der beruflichen Vorsorge, insbesondere aufgrund einer Begünstigung im Rahmen von Art. 20a BVG
- Vorleistungspflicht und Regress: Wie vorgehen?

Themen und Referierende
Programm - Montag, 18. September 2023

ab 10:30

Begrüssungskaffee

11:00-11:30

Begrüssung, Einführung in die Veranstaltung, Einführungsreferat

11:30-19:00

Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

Programm - Dienstag, 19. September 2023

08:15 - 18:30

Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

Programm - Mittwoch, 20. September 2023

08:15 - 12:00

Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

13:45 - 16:00

Arbeiten; Schlussplenum; Einschätzung des Seminars

KOSTEN* (INKL. MITTAGESSEN, GETRÄNKE, APÉRO, TAGUNGSUNTERLAGEN UND TAGUNGSBAND)
Preis Bemerkung
CHF 2'450.- regulär
CHF 2'205.- HAVE/REAS-Mitglieder
*Rabatte können nicht kumuliert werden (z.B. Abo-Preis / Mitglieder-Rabatt)

Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht werden beim Besuch der Veranstaltung 9 Credits gutgeschrieben.

Weitere Informationen & Beratung
Für eine optimale Lern- und Lehrumgebung werden maximal 28 Teilnehmende zugelassen. Die Kursleitung behält sich vor, bei weniger als 22 Teilnehmenden die Durchführung zu verschieben. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE) gerne persönlich zur Verfügung: tagung@have.ch / 043 422 40 10

Teilnahmebedingungen
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

BVG INTENSIVSEMINAR

Veranstaltungen
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

BVG INTENSIVSEMINAR

Referenten: Dr. iur Hans-Ulrich Stauffer und Dr. iur Markus Moser

Was steckt hinter dieser Umschreibung?

Viele Fragen der beruflichen Vorsorge ergeben sich aus der Positionierung des BVG im Netz der sozialen Sicherheit, so beispielsweise aufgrund der Abhängigkeit zur Invalidenversicherung oder in der Frage der Überentschädigung. Andere Fragen beruhen darauf, dass nur das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dem Sozialversicherungsrecht angehört, währenddem in der weitergehenden Vorsorge Privatrecht zur Anwendung kommt. Eine zusätzliche Komplikation ergibt sich durch den Ausschluss der beruflichen Vorsorge vom ATSG.

Im vorliegenden Intensivseminar werden neue Fallkonstellationen aus der Gerichts- und Verwaltungspraxis der letzten zwei Jahre zur Sprache kommen.

Schwerpunkte des Programms:
- Die Bedeutung der «Bindungswirkung» von Art. 23 BVG
- Die Frage der zuständigen Vorsorgeeinrichtung zur Leistungserbringung
- Der für die Vorsorgeeinrichtung relevante IV-Grad bei Teilinvalidität und Teilzeitpensum
- Die Überentschädigungsberechnung und -kürzung
- Das Zusammenspiel zwischen Obligatorium und weitergehender Vorsorge
- Die Hinterlassenenleistungen der beruflichen Vorsorge, insbesondere aufgrund einer Begünstigung im Rahmen von Art. 20a BVG
- Vorleistungspflicht und Regress: Wie vorgehen?

Themen und Referierende
Programm - Montag, 18. September 2023

ab 10:30

Begrüssungskaffee

11:00-11:30

Begrüssung, Einführung in die Veranstaltung, Einführungsreferat

11:30-19:00

Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

Programm - Dienstag, 19. September 2023

08:15 - 18:30

Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

Programm - Mittwoch, 20. September 2023

08:15 - 12:00

Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

13:45 - 16:00

Arbeiten; Schlussplenum; Einschätzung des Seminars

KOSTEN* (INKL. MITTAGESSEN, GETRÄNKE, APÉRO, TAGUNGSUNTERLAGEN UND TAGUNGSBAND)
Preis Bemerkung
CHF 2'450.- regulär
CHF 2'205.- HAVE/REAS-Mitglieder
*Rabatte können nicht kumuliert werden (z.B. Abo-Preis / Mitglieder-Rabatt)

Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht werden beim Besuch der Veranstaltung 9 Credits gutgeschrieben.

Weitere Informationen & Beratung
Für eine optimale Lern- und Lehrumgebung werden maximal 28 Teilnehmende zugelassen. Die Kursleitung behält sich vor, bei weniger als 22 Teilnehmenden die Durchführung zu verschieben. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE) gerne persönlich zur Verfügung: tagung@have.ch / 043 422 40 10

Teilnahmebedingungen
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.