In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hiess das Bundesgericht das Revisionsbegehren einer versicherten Person gut, die geltend gemacht hatte, dass das psychiatrische Gutachten, gestützt auf welches ihr Leistungsanspruch aberkannt wurde, in einem Institut erstellt worden war, dem wegen Mängeln bei der Erstellung von mehreren Gutachten für drei Monate die Betriebsbewilligung entzogen worden war.