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Carried Interest Pool

Anwendung von Art. 322a OR auf einen Anspruch auf Kapitalerträge aus einem «Carried Interest Pool»

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht äusserte sich zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 322a OR auf die Forderungen aus «Carried Interest Pool»-Regelung im Arbeitsvertrag, der bereits im Jahr 2002 gekündigt bzw. aufgehoben worden war. Die Rekapitulation der Prozessgeschichte zeigt, dass in der vorliegenden Sache bereits fünf Entscheide ergangen sind und das Bundesgericht sich nun im Rahmen einer Teilklage zum zweiten Mal mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte.
iusNet AR-SVR 09.12.2018