Ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vom 25. März 2020 (COVID-19-Verordnung)
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sind am 25. März vom Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen worden. Der Bundesrat hat dazu zwei Verordnungen erlassen, die sogenannte COVID-19-Verordnung Stellenmeldepflicht sowie die COVID-19-Verordnung Berufliche Vorsorge.
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob der Nachweis über genügende Arbeitsbemühungen auch per E-Mail erbracht werden könne.