An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat sich der Bundesrat zur Lage der Arbeitslosenversicherung geäussert sowie einige Sonderregelungen in Bezug auf Kurzarbeit und Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals aufgehoben. Lehrlinge und Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Position haben ab Ende Mai 2020 kein Anrecht mehr auf Kurzarbeit. Ab Anfang Juni gelten wieder die gewöhnlichen Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal in Covid-19-Spitalabteilungen mit gesetzlichen Ruhezeiten und Schichtbetrieb.