Ein Angestellter verunglückte beim Führen eines Kranwagens, wobei er sich verletzte und zu 100% arbeitsunfähig wurde. Ihm wurde daraufhin gekündigt. Nach einer Bandscheibenoperation erhielt er eine halbe Invalidenrente. Vergeblich versuchte er vom Arbeitgeber noch Ersatz für Überstunden und nicht bezogene Ferien zu erhalten. Auch forderte erfolglos Schadenersatz aus dem Unfall, weil seiner Meinung nach der Kran schlecht gewartet worden sei.