In seinem Urteil vom 21. Juli 2017 (2C_774/2014, 2C_813/2014, 2C_815/2014, 2C_816/2014) hatte das Bundesgericht die Beschwerden gegen die gesetzliche Festlegung eines minimalen Stundenlohns von 20 Franken zur Bekämpfung des Problems der «working poor» im Kanton Neuenburg abgelehnt. Nun führt der Kanton Jura ebenfalls einen Mindestlohn von 20 Franken ein.