In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, wie die nicht existenznotwendigen Auslagen einer versicherten Person im Umfang von CHF 325'830 in den knapp drei Jahren vor Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen seien.