Nur wenn die Änderung des Pflichtenhefts auf eine Gesetzsänderung zurückzuführen ist, wird die Rechtsstellung der Betroffenen tangiert und liegt eine anfechtbare Verfügung vor.
Im Rahmen der Reorganisation der Division Infrastruktur wurden bei den SBB 50 der bestehenden 200 Stellen gestrichen. Die Arbeitnehmerin wehrt sich gegen die Überweisung ins Arbeitsmarktcenter.