iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Einstelltage

Einkäufe durch Testkunden und unsinnige Zielvorgaben

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Wenn der Arbeitnehmer einen Grund für eine Kündigung setzt, kann dies zu Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung in Form von Einstelltagen führen. Die Einstufung des Verschuldens des Arbeitnehmers durch die Arbeitslosenkasse hat jedoch auf die Einschätzung der Zivilgerichte über die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung keinen Einfluss.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 23.09.2019