iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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befristete Arbeitsverhältnisse

Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Dauer der Kündigungsfrist

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann einseitig nur mittels fristloser Kündigung beendet werden. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Rechtsnatur der Entschädigung Art. 337c Abs. 3 OR dieselbe Rechtsnatur wie Art. 336a OR aufweist.
iusNet AR-SVR 27.01.2020