Da die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer frühzeitig darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nicht möglich ist und er schon früh darüber informiert worden war, dass die Stelle ausgeschrieben werden würde, wurde ihm transparent genug aufgezeigt, dass die Arbeitgeberin nicht mehr mit ihm rechnete. Sie hatte somit kein Versteckspiel mit ihm getrieben, zumal sie ihm auch keine anderslautenden Zusicherungen gemacht hatte.