Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob die Neueinstufung von Lehrkräften im Kanton Waadt diskriminierend gegenüber Frauen ist, da lohnmässig unterschieden wurde, ob die Lehrperson die Fächer unter «culture générale» oder «Informatik, Kommunikation und Administration» unterrichtet. Letzteres sei ein typischer Frauenberuf; der tiefere Lohn sei diskriminierend.