Übernahme der Behandlungskosten durch die UV bei Zahnschäden
Eine zu 75% selbständige Landwirtin, welche auch in einem Pensum von 25% (8.5 Wochenstunden, obligatorisch unfallversichert) als Köchin tätig ist, erlitt einen Zahnschaden bei der Arbeit auf dem Bauernhof. Die Unfallversicherung verweigerte die Übernahme der Behandlungskosten.
Eine in einer Klinik beschäftigte Psychologin steckte sich bei der Arbeit mit Covid-19 an und litt in der Folge unter Long-Covid. Ihr wurden Leistungen der Unfallversicherung verweigert, mit der Begründung, bei Long-Covid handle es sich nicht um eine Berufskrankheit i.S.v. Art. 9 UVG.
Keine UV-Deckung für Plattformmitarbeiter in Telearbeit
Der Beschwerdeführer erlitt einen Unfall während seiner Ferien im Ausland. Zunächst erbrachte seine Unfallversicherung und Beschwerdegegnerin Leistungen in Form von Heilbehandlung und Taggeld. Schliesslich verneinte sie nach weiteren Abklärungen ihre Leistungspflicht. Der Beschwerdeführer sei dem UVG nicht unterstellt, weil er nicht in der Schweiz beschäftigt gewesen sei.
Der Beschwerdegegner stürzte vom Perron unter einen Zug und verlor dabei beide Unterschenkel. Seine Unfallversicherung sprach ihm eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 80% zu. Er wehrte sich gerichtlich erfolgreich dagegen und die Integritätseinbusse wurde auf 100% festgesetzt. Umstritten war die Bemessung beim Zusammenfallen mehrerer Integritätsschäden.