Videoüberwachung am Arbeitsplatz durch die Polizei
Zur Aufdeckung eines gegen die Arbeitgeberin gerichteten schädigenden Verhaltens ausnahmsweise eine Überwachung durch die Arbeitgeberin gerechtfertigt sein. Sind Polizeiangehörige involviert, handelt es sich um eine behördliche Zwangsmassnahme.
Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren
Ob die Entschädigung für die während eines bestimmten Kalenderjahrs angeblich geleistete Überzeit einen selbständigen Streitgegenstand darstellt, ist für die Frage der negativen Feststellungswiderklage nicht entscheidend.
Entschädigungsforderung von Erben von Asbestopfer abgewiesen
Das Bundesgericht weist in diesem haftpflichtrechtlichen Fall die Beschwerde der Erben eines 2006 verstorbenen Mannes ab, der in seiner Jugend elf Jahre in der Nähe des Fabrikgeländes der Eternit AG in Niederurnen (GL) gewohnt hatte, wegen Ablauf der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist.
Teilweise Gutheissung einer Beschwerde wegen Asbestexposition während der Arbeit
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Erben eines 2004 verstorbenen früheren Angestellten der BLS AG teilweise gut, welcher während seiner Tätigkeit jahrelang Asbest ausgesetzt gewesen war und weist den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern zurück.
Ob die durch das Schlichtungsverfahren bezweckte Aussprache tatsächlich nicht stattfinden kann, ergibt sich erst am Termin der Schlichtungsverhandlung selbst, insbesondere, weil die Schlichtungsbehörde den Beklagten nachdem er mitteilt, er werde nicht teilnehmen, erneut auf seine Erscheinungspflicht hinweisen kann.
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages
Die These, es läge ein Arbeitsvertrag vor, konnte unmittelbar und zweifelsfrei widerlegt werden, weshalb die Klage vor dem Arbeitsgericht unzulässig war. Der Kläger versuchte in rechtsmissbräuchlicher Weise den vertraglich vereinbarten Gerichtsstand zu umgehen.