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Berufsverbot durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Berufsverbot durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid befasste sich Bundesverwaltungsgericht mit den Voraussetzungen eines durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ausgesprochenen Berufsverbotes. Es äusserte sich darin u.a. zum Berufsverbot, zur Anwendung von Verfahrensgarantien im Verwaltungsverfahren und insbesondere auch zum Gehörsanspruch.
iusNet AR-SVR 28.02.2019

(Missbräuchliche) Kündigung aufgrund des aggressiven Verhaltens?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

(Missbräuchliche) Kündigung aufgrund des aggressiven Verhaltens?

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage missbräuchlichen Kündigung wegen persönlichen Eigenschaften i.S.v. Art. 336 Abs. 1 lit. a OR. Der missbräuchliche Charakter der Kündigung war von der Vorinstanz verneint worden.
iusNet AR-SVR 28.02.2019

Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung

Die fristlose Entlassung eines langjährigen, verdienten Arbeitnehmers, unter anderem weil er praxisgemäss Ferien auch kurzfristig und unangemeldet bezog, ist ungerechtfertigt. Insbesondere ist problematisch, wenn die Begründung der fristlosen Entlassung erst 10 Monate nachdem der Arbeitnehmer darum gebeten hatte, erfolgt. Dessen vorgängige abrupte Freistellung, von der er in den Ferien über die Medien erfuhr, fällt ebenfalls ins Gewicht. Eine sehr hohe Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung ergibt sich, wenn sie gestüzt auf einen sehr hohen Lohn berechnet wurde. Da dieser im Rahmen der Vertragsfreiheit durch die Parteien im Arbeitsvertrag festgelegt wird, ist dieses Ergebnis nicht zu beanstanden.
iusNet AR-SVR 20.03.2019

Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei betriebsinternen Konflikten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei betriebsinternen Konflikten

Die Arbeitgeberin muss im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht merken, wenn blosses Zureden nicht mehr nützt und Massnahmen zur Trennung von sich streitenden Arbeitnehmern zu treffen sind. Solange der Arbeitnehmer nicht nur die Kündigung des anderen Arbeitnehmers, sondern auch anderweitige Massnahmen unter Beibehaltung des Kontrahenten will, ist eine Kündigung wegen diesen gestellten Forderungen ungerechtfertigt.
iusNet AR-SVR 21.03.2019

Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten nach Art. 321b OR

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten nach Art. 321b OR

Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Fall mit der Rechtmässigkeit der fristlosen Kündigung gemäss Art. 337 OR und äusserte sich u.a. dazu, inwieweit die Verletzung der in Art. 321b Abs. 2 OR festgehaltenen Herausgabepflicht die Arbeitgeberin zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann.
iusNet AR-SVR 10.04.2019

Berufsausübungsverbot und Führung des Anwaltstitels in dieser Zeitspanne

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Berufsausübungsverbot und Führung des Anwaltstitels in dieser Zeitspanne

Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit des einem Rechtsanwalt verhängten einjährigen Berufsausübungsverbotes und das Verbot, sich während dieser Zeitspanne als «Rechtsanwalt» bzw. «öffentlicher Notar» zu bezeichnen.
iusNet AR-SVR 18.04.2019

Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit

Ist strittig, ob geleistete Mehrarbeit wie vereinbart durch Freizeit kompensiert werden kann, besteht sowohl bei Überstunden- als auch bei Überzeitarbeit dasselbe Problem. Es kommt darauf an, ob der Arbeitgeber über die Überzeit informiert ist bzw. davon weiss oder wissen müsste und wenn er davon gewusst hätte, die Möglichkeit gehabt hätte, organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Überzeit zu treffen.
iusNet AR-SVR 24.04.2019

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