"Anfechtungsfrist" bei unrechtmässiger formloser Erledigung (8C_802/2016)
Hat der Versicherer die Verweigerung von Leistungen nicht in Verfügungsform, sondern formlos mitgeteilt und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie dies nach der Rechtsprechung innerhalb eines Jahres seit der Mitteilung zu erklären.
Abredeversicherung bei Arbeitslosigkeit - Informations- und Prüfpflicht der Versicherungsorgane (8C_108/2017, zur Publikation bestimmt)
Der Unfallversicherer muss zeitnah nach der ersten Zahlung der Abredeversicherungsprämie prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Folgen bei Versäumnissen.