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Öffentliches Personalrecht
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Polizist in der Probezeit
Der Beschwerdeführer wurde als Polizist mit einer sechsmonatigen Probezeit eingestellt. Nach Ablauf der Probezeit beendete die Beschwerdegegnerin das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers.
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Problematik der Neubeurteilung personalrechtlicher Angelegenheiten
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im November 2023 entschieden, dass die bisherige Praxis der Gemeinden, der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung zu entziehen, nicht zulässig ist. Dies stellt die Gemeinden insbesondere bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und bei Kündigungen vor verschiedene Herausforderungen. Der Artikel würdigt die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden kritisch.
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Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn auf eine müdliche Anhörung verzichtet wird
Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion löste das Dienstverhältnis mit dem Beschwerdeführer ordentlich auf. Zur Begründung führte sie aus, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sei. Da die Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei und sich das Arbeitsklima zunehmend verschlechtert habe, sei der ordentliche Betrieb des Campus nicht mehr gewährleistet. Mit einem weiteren Entscheid vom selben Tag trat die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion auf den Antrag des Beschwerdeführers zur Eröffnung eines formellen Verfahrens nach der Mobbinggesetzgebung nicht ein.
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Entlassung bei Arbeitsunfähigkeit unter welchem Titel?
Die Beschwerdeführerin arbeitete bei der Stadt Genf im HR. Die Bewertung ihrer Arbeitsleistungen war eigentlich positiv, bis auf ihre zahlreichen krankheitsbedingten Abwesenheiten. Gegen sie wurde ein Verwaltungsuntersuchung eingeleitet, weil sie den Anforderungen ihrer Stelle nicht mehr gewachsen war. Schliesslich wurde sie entlassen.
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Entlassung eines Walliser Staatsrates
Ein entlassener Staatsrat im Kanton Wallis machte geltend, dass bei seiner Entlassung sein Anspruch auf rechtliches Gehör grob verletzt wurde. Zudem argumentierte er, dass seine Entlassung einer Disziplinarstrafe gleichkäme und berief sich dabei auf Art. 66 des kantonalen Personalgesetzes.
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Keine Miteinberechnung der Vertrauensarbeitszeit-Zulage in die Abgangsentschädigung
Das Bundesgericht musste prüfen, ob eine Vertrauensarbeitszeit-Zulage bei der Berechnung der Abgangsentschädigung einer ehemaligen Angestellten beim Bundesamt für Justiz zu berücksichtigen ist oder nicht. Eine Abgangsentschädigung wird ausgerichtet, wenn die Chancen der arbeitnehmenden Person, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Stelle zu finden, aufgrund ihrer Ausübung eines Monopolberufs oder einer spezialisierten Funktion, der Länge des Dienstverhältnisses oder ihres Alters verringert sind.
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Keine Entschädigung für Bundesangestellten
Ein Angestellter beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erkrankte an Multipler Sklerose, was zu unregelmässigen Arbeitseinsätzen und einer Reduktion des Arbeitspensums führte, bis schliesslich das BWO einen Aufhebungsvertrag unterbreitete, den der Angestellte aber nicht unterzeichnete.
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Gegen einen Richter liefen mehrere Disziplinarverfahren. In der Folge wurde er auf unbestimmte Zeit per sofort von seinen richterlichen Aufgaben suspendiert. Er ging gerichtlich dagegen vor. Die Vorinstanzen lehnten seine Beschwerden ab, woraufhin er ans Bundesgericht gelangte.
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Mehr Unterrichtseinheiten für Lehrpersonen des bildnerischen Gestaltens
Drei Lehrpersonen für bildnerisches Gestalten für Sekundarstufe im Kanton Freiburg waren nicht damit einverstanden, dass sie mehrere Unterrichtseinheiten zu unterrichten hatten, als die Lehrpersonen der anderen Fächer und gelangten deshalb ans Bundesgericht.
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Unzuverlässige sozialpädagogische Hilfskraft
Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde einer sozialpädagogischen Hilfskraft ab, die aufgrund von Kommunikationsproblemen und ihrer Haltung gegenüber ihren Arbeitskollegen und den Erziehungsberechtigten der Bewohnerinnen und Bewohner der Institution, in der sie arbeitete, entlassen worden war.
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