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Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge

Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

Beziehen Arbeitnehmende einen Sonderurlaub für die Betreuung von kranken oder verunfallten Verwandten sowie nahestehenden Personen, soll zukünftig die Lohnfortzahlung geregelt werden. Die Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht sollen dafür mit dem neuen Artikel 329g OR ergänzt werden.
iusnet AR-SVR 09.07.2018.

Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Nationalrat heisst Betreuungsurlaub für Eltern kranker Kinder gut

- aktualisiert - 
Der Nationalrat hat in seiner SItzung vom 23. September 2019 dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege fast in allen Punkten zugestimmt, mit 129 zu 48 Stimmen, bei 7 Enthaltungen. Er spricht sich damit klar für einen gesetzlichen Betreuungsurlaub für erwerbstätige Eltern kranker Kinder und von erwerbstätigen Personen mit kranken Angehörigen aus.
iusnet AR-SVR 23.05.2019

Der flexible Altersrücktritt im Arbeitsverhältnis

Fachbeitrag
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge
Privates Individualarbeitsrecht

Der flexible Altersrücktritt im Arbeitsverhältnis

Mit der AHV-Reform «AHV 21» (AS 2023 92) wurden die Möglichkeiten zur Pensionierung in der ersten und zweiten Säule flexibilisiert. In Zeiten des Fachkräftemangels und mit Blick auf die demografische Entwicklung der nächsten Jahre sollten sich Arbeitgeber aktiv mit diesen neuen Möglichkeiten auseinandersetzen und sie für die Implementierung innovativer Arbeitsmodelle nutzen. Der nachfolgende Beitrag hat zum Ziel, aus der rechtlichen Warte einerseits Wissen zu den Neuerungen zu vermitteln und anderseits Handlungsempfehlungen für Arbeitgebende bzw. deren beratende Personen zu formulieren, um die Einführung flexibler Modelle zum Altersrücktritt zu erleichtern.
Karin Friedli
iusnet AR-SVR 17.12.2024