Zum arbeitslosenversicherungsrechtlichen Beitragssatz für Lohnnachzahlungen nach dem Bestimmungs- oder Realisierungsprinzip
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Beitragspflicht für eine nachträgliche Lohnzahlung und äusserte sich dabei zur Rechtmässigkeit von Rz. 2035.2 der Wegleitung über den Bezug von Beiträgen in der AHV, IV und EO Variante b).
Offensichtlich unrichtige und willkürliche Sachverhaltsfeststellung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil legte das Bundesgericht gemäss seiner ständigen Rechtsprechung klar, wann es eine vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung als offensichtlich unrichtig und willkürlich erachtet.
Zur Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter gemäss Art. 12 AVIV
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil hielt das Bundesgericht fest, dass nach konstanter Rechtsprechung im Rahmen von Art. 12 Abs. 2 AVIV nicht die Freiwilligkeit des Stellenverlusts, sondern jene der vorzeitigen Pensionierung, das heisst des Bezugs einer Altersleistung der beruflichen Vorsorge massgebend sei.
Zur Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG als Auffang- und Gefährdungstatbestand im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit eines Stellenvermittlungsbüros
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG (Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen nicht Annahme einer zumutbaren Arbeit) auseinander.
Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebenden
In diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte, sich für das Bundesgericht die Frage, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie trotz Sitz der X. Ltd. im Vereinigten Königreich einen grundsätzlichen Anspruch der angemeldeten Arbeitnehmerin auf Kurzarbeitsentschädigung nach AVIG bejaht hat.
Spielraum für Lohnverhandlungen von Arbeitslosen ist eingeschränkt
Das Bundesgericht korrigierte einen Entscheid der Vorinstanz, welche die Lohnverhandlungen als entschuldbaren Grund für die Verletzung der Schadenminderungspflicht erachtet hatte.
Keine Kurzarbeitsentschädigung für längstens 90 Tage tätige Sexarbeiter*innen
Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf, der den Anspruch von Sexarbeiter*innen, die längstens 90 Tage in der Schweiz tätig sind, grundsätzlich bejahte.
Anspruch auf ALE für Frühpensionierte ausgeweitet - Änderung der Rechtsprechung
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung und wendet Art. 12 AVIV nicht mehr nur auf Arbeitslose an, die aus objektiven Gründen, sondern auch auf jene, die aus unverschuldeten subjektiven Gründen frühpensioniert wurden.
Triftiger Grund, der Arbeitsablehnung relativiert hätte, lag nicht vor
Obwohl kein triftiger Grund vorlag, um die Arbeitsablehnung zu relativeren, hatte die Vorinstanz die Einstellung in der Anspruchsberechtigung reduziert, was das Bundesgericht korrigierte.