Wann endet die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung, wenn Leistungen der Invalidenversicherung zu erwarten sind?
In diesem Leitentscheid hat das Bundesgericht die Frage beantwortet, ob die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung durch die Mitteilung des Beschlusses der IV-Stelle an die Ausgleichskasse beendet werden könne.
Zumutbarkeit der Selbsteingliederung bei älteren Versicherten
In diesem Anwendungsfall befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob einer knapp 61jährigen Versicherten ohne Berufsausbildung die verbleibende Restarbeitsfähigkeit ohne Eingliederungsmassnahmen verwertbar ist.
Entschädigungsforderung von Erben von Asbestopfer abgewiesen
Das Bundesgericht weist in diesem haftpflichtrechtlichen Fall die Beschwerde der Erben eines 2006 verstorbenen Mannes ab, der in seiner Jugend elf Jahre in der Nähe des Fabrikgeländes der Eternit AG in Niederurnen (GL) gewohnt hatte, wegen Ablauf der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist.
Teilweise Gutheissung einer Beschwerde wegen Asbestexposition während der Arbeit
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Erben eines 2004 verstorbenen früheren Angestellten der BLS AG teilweise gut, welcher während seiner Tätigkeit jahrelang Asbest ausgesetzt gewesen war und weist den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern zurück.
Massgeblichkeit der Kausalität zwischen Fürsorgepflichtverletzung und Krankheit
Die wiederholte Ermahnung, der Beschwerdeführer solle über Mittag in die Pause stempeln, wurde durch Zeugen bestätigt. Deshalb war es auch zulässig, für Arbeitstage, an denen der Beschwerdeführer am Mittag nicht eine ganze Stunde ausgestempelt hatte, die entsprechende Differenz von der erfassten Arbeitszeit abzuziehen. Die ansonsten noch geltend gemachten Überstunden, deuteten nicht auf eine krankmachende Überforderung hin.
Auflösung eines langjährigen Dienstverhälntisses wegen Untauglichkeit ohne Entschädigung
Für die Frage nach der Entschädigung ist es nicht relvant, dass die zur zulässigen Auflösung des Diensverhälnisses führende Untauglichkeit auf Mobbing zurückzuführen ist.
Die Abgeltung von Ferien durch Lohn ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich. Wird sie in den Lohnausweisen nicht ausdrücklich ausgewiesen, entfaltet die Vereinbarung keine Wirkung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein ausgeprägtes Verständnis für Zahlen und Ökonomie hat oder nicht.
Verbleiberecht gemäss FZA bei dauernder Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesgericht befasste sich in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit dem streitigen Begriff der «dauernden Arbeitsunfähigkeit» in Art. 4 Anhang I des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Die von der Beschwerdeführerin geschilderten Ereignisse können schikanös sein. Da sie aber im vorliegenden Fall in den wenigen Monaten vor der Kündigung gehäuft auftraten, kann nicht von einem langdauernden Zeitraum gesprochen werden. Dieser ist aber ein wichtiges Element für das Vorliegen von Mobbing. Insbesondere hat sich die Arbeitnehmerin nur am Rande über den Umgangston der Vorgesetzten beschwert.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Auflösungsvereinbarung
Das Bundesgericht befasste sich mit der Rechtmässigkeit einer Aufhebungsvereinbarung zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses und prüfte die Frage, ob stattdessen eine ordentliche Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen.