Der Erholungszweck der Ferien wird vereitelt, wenn der Arbeitnehmer nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass der an sich bezahlte Urlaub auch tatsächlich vergütet wird.
Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.