In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welchem Elternteil die Zulagen zustehen für ein Kind, das sich wochenweise abwechselnd bei seinem Vater in Frankreich und bei seiner Mutter in Basel aufhält, während der Vater in Basel und die Mutter im Kanton Zug arbeitet.