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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Kündigung
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage der sexuellen Belästigung (Art. 4 GlG) am Arbeitsplatz. Es äussert sich auch zur Frage der missbräuchlichen Kündigung im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmerin.
Privates Individualarbeitsrecht
Berufsverbot durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid befasste sich Bundesverwaltungsgericht mit den Voraussetzungen eines durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ausgesprochenen Berufsverbotes. Es äusserte sich darin u.a. zum Berufsverbot, zur Anwendung von Verfahrensgarantien im Verwaltungsverfahren und insbesondere auch zum Gehörsanspruch.
Privates Individualarbeitsrecht
(Missbräuchliche) Kündigung aufgrund des aggressiven Verhaltens?
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage missbräuchlichen Kündigung wegen persönlichen Eigenschaften i.S.v. Art. 336 Abs. 1 lit. a OR. Der missbräuchliche Charakter der Kündigung war von der Vorinstanz verneint worden.
Privates Individualarbeitsrecht
Vorbehaltslose Zahlung einer Gratifikation
In internationalen Sachverhalten besteht für Arbeitsverträge lediglich die begrenzte Rechtswahl nach Art. 121 Abs. 3 IPRG. Im vorliegenden Fall ist trotz längerem Aufenthalt im Ausland von einer konkludenten Wahl des schweizerischen Rechts auszugehen.
Privates Individualarbeitsrecht
Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung
Die fristlose Entlassung eines langjährigen, verdienten Arbeitnehmers, unter anderem weil er praxisgemäss Ferien auch kurzfristig und unangemeldet bezog, ist ungerechtfertigt. Insbesondere ist problematisch, wenn die Begründung der fristlosen Entlassung erst 10 Monate nachdem der Arbeitnehmer darum gebeten hatte, erfolgt. Dessen vorgängige abrupte Freistellung, von der er in den Ferien über die Medien erfuhr, fällt ebenfalls ins Gewicht. Eine sehr hohe Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung ergibt sich, wenn sie gestüzt auf einen sehr hohen Lohn berechnet wurde. Da dieser im Rahmen der Vertragsfreiheit durch die Parteien im Arbeitsvertrag festgelegt wird, ist dieses Ergebnis nicht zu beanstanden.
Privates Individualarbeitsrecht
Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei betriebsinternen Konflikten
Die Arbeitgeberin muss im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht merken, wenn blosses Zureden nicht mehr nützt und Massnahmen zur Trennung von sich streitenden Arbeitnehmern zu treffen sind. Solange der Arbeitnehmer nicht nur die Kündigung des anderen Arbeitnehmers, sondern auch anderweitige Massnahmen unter Beibehaltung des Kontrahenten will, ist eine Kündigung wegen diesen gestellten Forderungen ungerechtfertigt.
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Für die Schwellenwerte massgebende Kündigungen
Zur Bestimmung der Schwellenwerte, welche eine Sozialplanpflicht auslösen, kann in den meisten Punkten auf die Definitionen für die Schwellenwerte bei Massenentlassung zurückgegriffen werden.
Privates Individualarbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten nach Art. 321b OR
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Fall mit der Rechtmässigkeit der fristlosen Kündigung gemäss Art. 337 OR und äusserte sich u.a. dazu, inwieweit die Verletzung der in Art. 321b Abs. 2 OR festgehaltenen Herausgabepflicht die Arbeitgeberin zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann.
Privates Individualarbeitsrecht
Berufsausübungsverbot und Führung des Anwaltstitels in dieser Zeitspanne
Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit des einem Rechtsanwalt verhängten einjährigen Berufsausübungsverbotes und das Verbot, sich während dieser Zeitspanne als «Rechtsanwalt» bzw. «öffentlicher Notar» zu bezeichnen.
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit
Ist strittig, ob geleistete Mehrarbeit wie vereinbart durch Freizeit kompensiert werden kann, besteht sowohl bei Überstunden- als auch bei Überzeitarbeit dasselbe Problem. Es kommt darauf an, ob der Arbeitgeber über die Überzeit informiert ist bzw. davon weiss oder wissen müsste und wenn er davon gewusst hätte, die Möglichkeit gehabt hätte, organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Überzeit zu treffen.
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