Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
Am 15. August 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren für die Verlängerung und Änderung der Verordnung über den NAV Hauswirtschaft. Die Vernehmlassungsfrist endet am Montag, 17. Oktober 2022.
Am 9. Dezember 2022 entschied der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und die Mindestlöhne zu erhöhen.