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Krankenversicherung - Krankentaggeld
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Zuständigkeit des Schiedsgerichts: Auslegung des Art. 89 Abs. 2 KVG
Zuständig ist das Schiedsgericht desjenigen Kantones, indem die Arzperson schwerpunktmässig tätig ist.
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OKP: Praxisänderung bezüglich der Verfahrenskosten in Wirtschaftlichkeitsverfahren
Das Bundesgericht musste urteilen, ob die gestützt auf Art. 59 KVG verhängten Sanktionen gegen einen Arzt wegen unwirtschaftlicher Praxistätigkeit rechtens waren oder nicht. Es wies die Beschwerde ab, nutzte aber diese Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Parteientschädigung in Wirtschaftlichkeitsverfahren in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen.
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Vergütung von durch Angehörige erbrachten, psychiatrischen Grundpflegeleistungen
Der an kognitiven und psychiatrischen Beeinträchtigungen leidende Beschwerdeführer beantragte die Vergütung der durch seine Mutter erbrachten psychiatrischen Grundpflegeleistungen durch die Grundversicherung.
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