Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen (16.065)
Das EL-Niveau soll nicht gesenkt, aber stärker auf Fälle echter Bedürftigkeit zugeschnitten werden. Auch sind flankierende Massnahmen (etwa in der 2. Säule) vorgesehen.
Beide Räte haben sich auf einen Kompromiss in Sachen EL-Reform geeinigt. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde von National- und Ständerat am letzten Tag der vergangenen Frühjahrssession angenommen. Im Lauf der Differenzbereinigung sind einige Änderungen und Bereinigungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden. Aus Sicht der Leistungsbezüger hat sich eine Verbesserung bei der Anrechenbarkeit von hohen Mietzinsen ergeben, andererseits wurde die Vermögensschwelle zum Bezug von Ergänzungsleistungen erhöht und auch festgelegt, dass Erben neu zur Rückzahlung von Ergänzungsleistungen aufgefordert werden können.
Zurzeit laufen mehrere Vernehmlassungen, die bis im März bzw. bis im Mai befristet sind: Zwei Vernehmlassungen zu Reformen in der beruflichen Vorsorge, eine weitere Vernehmlassung zu Änderungen in Verordnungen der Krankenversicherung sowie der Unfallversicherung (KVV, VKL und UVV) und noch eine Vernehmlassung zur Änderung in der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1).